SICHERHEITSDATENBLATT

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006/EG und Nr. 453/2010

 

 

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator

Handelsname: NANO DROP, Nano Ceramic Coating

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird NANO DROP ist eine unsichtbare Schutzschicht mit keramischer Molekularstruktur 3D und höchster Qualität, es besitzt das Härtezertifikat 9H, das die höchste Beständigkeit der Schutzschicht bestätigt.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hersteller/Lieferant: DOMENICO LA MACCHINA

Adresse: An den Bergen 15, 60437 Frankfurt, Deutschland

Telefon: +49 6101 9852107

e-mail: info@domenico-lamacchina.de

Informationen zum Sicherheitsdatenblatt: info@domenico-lamacchina.de

1.4. Notrufnummer

112

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:

Kein gefährlicher(s) Stoff oder Gemisch.

2.2. Kennzeichnungselemente

P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung

P302+P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen.

P304+P312 BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

Besondere Kennzeichnungsanweisungen:

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

   2.3. Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

nicht anwendbar

3.2. Gemische

Gefährliche Inhaltsstoffe:

Die oben angegeben Produkte sind REACH-konform. Die Registrierungsnummer(n) muss (müssen) nicht bereitgestellt werden, da der Stoff (die Stoffe) befreit ist (sind), noch nicht gemäß REACH registriert wurde (wurden) oder gemäß einem anderen Regulierungsverfahren (Nutzung von Bioziden, Pflanzenschutzprodukte) usw. registriert wurde (wurden).

 

 

Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt

16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise:

Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel besteht, ärztlichen Rat einholen.

Einatmen:

An die frische Luft bringen. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung. Symptome können verzögert auftreten. Sofort Arzt hinzuziehen.

Hautkontakt:

Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.

Augenkontakt:

Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten ausspülen. Ärztlichen Rat einholen.

Verschlucken:

Erbrechen nicht ohne ärztliche Anweisung herbeiführen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Arzt konsultieren.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind auf dem Kennzeichnungsetikett (siehe Abschnitt 2.2) und/oder in Kapitel 11 beschrieben

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:

Keine Daten verfügbar

5.1. Löschmittel

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

 Geeignete Löschmittel: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Das Produkt selbst brennt nicht. Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. Gefährliche Verbrennungsprodukte Fluorwasserstoff, Siliziumoxide , Stickstoffoxide, Kohlendioxid (CO2) Kohlenmonoxid Andere gefährliche Zersetzungsprodukte können gebildet werden.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Bereich absichern. Persönliche Schutzausrüstung tragen (vgl. Abschnitt 8). Ungeschützte Personen fernhalten. Wenn Material freigesetzt wurde, auf Rutschgefahr aufmerksam machen. Nicht durch verschüttetes Material laufen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in Gewässer, Abwasser und in den Boden gelangen lassen. Leck schließen, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist. Ausgelaufene Flüssigkeit mit geeignetem Material (z.B. Erde) eindämmen. Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Entsorgung in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern. Beim Auslaufen in Gewässer, Kanalisation oder in den Untergrund zuständige Behörde benachrichtigen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mechanisch aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Nicht mit Wasser wegspülen. Bei kleinen Mengen: Mit neutralem (nicht alkalisch / nicht sauer), flüssigkeitsbindendem Material wie z.B. Kieselgur aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Bei großen Mengen: Flüssigkeiten können mit Saugvorrichtungen oder Pumpen aufgenommen werden. Wenn entzündlich, nur luftbetriebene oder ordnungsgemäß eingestellte Elektrogeräte verwenden. Den eventuell verbleibenden rutschigen Belag mit Waschmittel / Seifenlösung oder anderem bioabbaubarem Reiniger beseitigen. Silikonöle sind rutschig, verschüttete Substanz ist daher eine Sicherheitsgefahr. Zur Verbesserung der Griffigkeit Sand oder anderes inertes, körniges Material auftragen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten. Dies gilt im Besonderen für Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung (Abschnitt 8) und zur Entsorgung (Abschnitt 13).

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Allgemeines:

Vor Gebrauch immer gut aufrühren.

Hinweise zum sicheren Umgang: Aerosolbildung vermeiden. Bei Aerosolbildung sind spezielle Schutzmaßnahmen (Absaugung, Atemschutz) erforderlich. Verschüttete Substanz bewirkt erhöhte Rutschgefahr. Angaben in Abschnitt 8 beachten.

Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Allgemeine Hygienemaßnahmen beim Umgang mit chemischen Stoffen beachten. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Persönliche Schutzausrüstung:

Atemschutz

Bei Exposition durch Sprühnebel oder Aerosol geeignetes Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen. Geeignetes Atemschutzgerät: Atemschutzgerät mit Vollmaske, entsprechend anerkannten Normen wie EN 136.

Empfohlener Filtertyp: Kombinationsfilter ABEK-P2 (bestimmte anorganische, organische und saure Gase und Dämpfe; Ammoniak/Amine; Partikel), entsprechend anerkannten Normen wie EN 14387

Wenn eine inhalative Exposition oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwerts nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine geeignete Atemschutzausrüstung zu verwenden. Geeignetes Atemschutzgerät: Atemschutzgerät mit Vollmaske, entsprechend anerkannten Normen wie EN 136.

Empfohlener Filtertyp: Gasfilter ABEK (bestimmte anorganische, organische und saure Gase und Dämpfe; Ammoniak/Amine), entsprechend anerkannten Normen wie EN 14387

Die Tragezeitbegrenzung für Atemschutz sowie Hinweise des Geräteherstellers sind zu beachten.

Augenschutz

Empfehlung: Schutzbrille.

Handschutz

Beim Umgang mit dem Produkt wird die Verwendung von Schutzhandschuhen empfohlen. Empfohlenes Handschuhmaterial: Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk

Materialstärke: > 0,3 mm

Durchbruchzeit: > 480 min

Empfohlenes Handschuhmaterial: Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk

Materialstärke: > 0,1 mm

Durchbruchzeit: > 480 min

Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (beispielsweise Temperatur) deutlich kürzer als die durch Tests ermittelte Permeationszeit sein kann.

 

 

 

 

 

 

Körperschutz

Schutzkleidung .   

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen:

Akute Toxizität

Silizium

LD50 oral - Ratte - >2000 mg/kg – Analogieschluss LD50 Haut – Ratte - > 2000mg/kg - Analogieschluss

Essigsäure-butylester

LD50 oral - Ratte - weiblich - 10760 mg/kg (OECD Prüfrichtlinie 423)

LC50 Einatmen - ratte – männlich und weiblich - 4 h - > 21 mg/L (OECD Prüfrichtlinie 403)

LD50 Haut - Kaninchen - männlich und weiblich - > 14112 mg/kg (OECD Prüfrichtlinie 402)

Teilweise fluoriertes alkoholsubstituiertes Glykol

Schätzwert Akuter Toxizität: > 2,000 mg/kg Methode: Rechenmethode

LD50 oral – ratte: 550 mg/kg

Akute inhalative Toxizität

Schätzwert Akuter Toxizität: > 20 mg/l Methode: Rechenmethode

    

 

LC50 Einatmen - Ratte - 4 h - > 5,9 mg/l

Akute dermale Toxizität

LD50 Haut – Ratte : > 5 000 mg/kg

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Silizium

Haut - Kaninchen Ergebnis: nicht reizend

Essigsäure-butylester

Haut - Kaninchen

Ergebnis: Keine Hautreizung - 4 h (OECD Prüfrichtlinie 404)

Teilweise fluoriertes alkoholsubstituiertes Glykol

Kaninchen

Einstufung: Nicht als reizend eingestuft Ergebnis: Keine Hautreizung

Schwere Augenschädigung/-reizung

Silizium

Haut - Kaninchen Ergebnis: nicht reizend

Essigsäure-butylester

Augen - Kaninchen

Ergebnis: Keine Augenreizung (OECD Prüfrichtlinie 405)

Teilweise fluoriertes alkoholsubstituiertes Glykol

Kaninchen

Einstufung: Nicht als reizend eingestuft Ergebnis: Keine Augenreizung

Sensibilisierung der Atemwege/Haut

Teilweise fluoriertes alkoholsubstituiertes Glykol

Maus Lokaler Lymphknotentest

Einstufung: Kein Hautsensibilisator.

Ergebnis: Verursacht keine Hautsensibilisierung.

Keimzell-Mutagenitä

Essigsäure-butylester

Ames test

S. typhimurium Ergebnis: negativ

Karzinogenität

Version: 1

Dieses Produkt ist oder enthält einen Bestandteil, der gemäss den Klassierungen von IARC, ACGIH, NTP oder EPA bezüglich der krebserzeugenden Wirkung nicht eingestuft wird.

IARC: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0.1% vorhanden ist, wird durch das IARC als voraussichtliches, mögliches oder erwiesenes krebserzeugendes Produkt für den Menschen identifiziert.

Reproduktionstoxizität

Entwicklungsschädigung - Ratte - Einatmen

In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen Wirkungen beobachtet.

Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition

Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. – Zentralnervensystem

Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition

Keine Daten verfügbar

Aspirationsgefahr

Keine Daten verfügbar

Zusätzliche Informationen

Essigsäure-butylester

Version: 1

Toxizität bei wiederholter Verabreichung

Ratte - männlich und weiblich - Inhalation (Dampf) - NOAEL : 2,4 mg/l

RTECS: AF7350000

Benommenheit, Gemäss unseren Kenntnissen sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften nicht umfassend untersucht worden.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität:

Essigsäure-butylester

Toxizität gegenüber Fischen Durchflusstest LC50 - Pimephales promelas (fettköpfige Elritze) - 18 mg/l - 96 h

(OECD Prüfrichtlinie 203)

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren statischer test EC50 - Daphnia (Wasserfloh) - 44 mg/l - 48 h

Toxizität gegenüber Algen statischer test EC50 - Desmodesmus subspicatus (Scenedesmus subspicatus)- 674,7 mg/l - 72 h

Silizium

Toxizität gegenüber Fischen dynamisch - Analogieschluss – LC50 Danio rerio (Zebrabärbling) :>100 mg/l -96h Klärschlamm – 3h – Analogieschluss EC50:> 1000 mg/l

Teilweise fluoriertes alkoholsubstituiertes Glykol

Toxizität gegenüber Fischen Durchflusstest LC50 - Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle): 36,7 mg/l – 96h

Toxizität gegenüber Wasserpflanzen ErC50 - Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 88,3 mg/l – 72h Toxizität gegenüber Wasserpflanzen EbC50 - Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 50,3 mg/l -72h Toxizität gegenüber Wasserpflanzen EyC50 - Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge): 50,1 mg/l – 72h

Toxizität gegenüber wirbellosen Wassertieren statischer test EC50 - Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 28,8 mg/l – 48h

Beurteilung:

Mit schädlicher Wirkung auf Wasserorganismen ist nicht zu rechnen. Nach derzeitiger Erfahrung keine nachteiligen Einwirkungen in Kläranlagen zu erwarten.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit:

Essigsäure-butylester

Biologische Abbaubarkeit - Expositionszei - 28 d Ergebnis: 83 % - Leicht biologisch abbaubar. (OECD Prüfrichtlinie 301D)

Teilweise fluoriertes alkoholsubstituiertes Glykol

 

Biologische Abbaubarkeit - Expositionszei - 28 d Ergebnis: 62% - Biologischer Abbau

Siliconanteil: Biologisch nicht abbaubar. Elimination durch Adsorption an Belebtschlamm. Emulgator/Tenside: Biologisch leicht abbaubar.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Keine Daten verfügbar

12.4. Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt

Empfehlung: Material, das nicht weiterverwendet, aufbereitet oder recycelt werden kann, sollte in einer zugelassenen Einrichtung gemäß nationalen, staatlichen und örtlichen Vorschriften entsorgt werden. Abhängig von den Vorschriften können Abfallbehandlungsmethoden beispielsweise Ablagerung in einer Deponie oder Verbrennung umfassen.

Ungereinigte Verpackungen

Empfehlung:

Verpackungen sind restlos zu entleeren (tropffrei, rieselfrei, spachtelrein). Verpackungen sind unter Beachtung der jeweils geltenden örtlichen/nationalen Bestimmungen bevorzugt einer Wiederverwendung bzw. Verwertung zuzuführen. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

Abfallschlüsselnummer (EG)

Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit dem Entsorger festzulegen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1. UN-Nummer - kein Gefahrgut

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung - kein Gefahrgut

14.3. Transportgefahrenklassen - kein Gefahrgut

14.4. Verpackungsgruppe - kein Gefahrgut

14.5. Umweltgefahren - Umweltgefährdend: nein

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender - Relevante Angaben in anderen Abschnitten sind zu beachten. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code - Es ist keine Massengutbeförderung in Tankschiffen beabsichtigt.

 

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder

das Gemisch

Nationale und örtliche Vorschriften sind zu beachten.

Angaben zur Kennzeichnung befinden sich in Kapitel 2 dieses Dokuments.

Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend Selbsteinschätzung

Sonstige Vorschriften : Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten.

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) durchgeführt. 15.3. Angaben zum Internationalen Registrierstatus

Sofern relevante Angaben zu einzelnen Stoffinventaren vorliegen, sind diese nachfolgend aufgeführt.

Südkorea (Republik Korea):ECL (Existing Chemicals List): Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.

Japan: ENCS (Handbook of Existing and New Chemical Substances): Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.

Australien: AICS (Australian Inventory of Chemical Substances): Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem

 Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. 12.6. Andere schädliche Wirkungen

Keine Daten verfügbar

Stoffinventar.

Kanada: DSL (Domestic Substance List): Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.

Philippinen: PICCS (Philippine Inventory of Chemicals and Chemical Substances): Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.

Vereinigte Staaten von Amerika (USA): TSCA (Toxic Substance Control Act Chemical Substance Inventory):

Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar.

Taiwan (Republik China): TCSI (Taiwan Chemical Substance Inventory): Dieses Produkt ist gelistet oder im Einklang mit dem Stoffinventar. Allgemeiner Hinweis: Taiwan REACH erfordert eine Phase 1 Registrierung für TCSI-gelistete oder TCSI-konforme Stoffe, wenn beim Import nach Taiwan oder bei der Herstellung in Taiwan die Mengenschwelle von 100 kg/ Jahr überschritten wird (bei Gemischen ist dies für jeden Inhaltsstoff zu berechnen). Die Verantwortung hierfür liegt beim Importeur oder Hersteller.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):Allgemeiner Hinweis: Registrierungspflichten, die sich durch die Herstellung im EWR oder den Import in den EWR durch den in Abschnitt 1 genannten Lieferanten ergeben, werden von diesem erfüllt. Registrierungspflichten, die sich beim Import in den EWR durch Kunden oder andere nachgeschaltete Anwender ergeben, sind von diesen wahrzunehmen.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Die obgenannten Angaben beziehen sich nur auf das bestimmte genannte Produkt(die bestimmten genannten Produkte) und ist nicht übertragbar auf dieses(diese) Produkt(e), wenn dieses(diese) mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird(werden), oder wenn das Material verändert oder einer Bearbeitung unterzogen wird, ausser dies sei ausdrücklich im Text vermerkt.

Volltext der unter Abschnitt 2 und 3 genannten Gefahrenhinweise. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Acute Tox.4 Akute Toxizität Kategorie 4; Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.. Flam. Liq. 3, H226 Entflammbare Flüssigkeiten Kategorie 3

STOT SE 3, H336 spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Kategorie 3 Sonstige Angaben berufsmäßige Verwendung

Deutliche Änderung gegenüber früherer Version:-